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Graffiti – Kunst oder Schmiererei?

Um diese Frage zu beantworten, sollte ich zuerst einmal erklären, was Graffitis überhaupt sind. Graffitis sind alle auf öffentlichkeitswirksame Flächen gesprühten, gemalten oder gekratzten Bilder, Buchstaben und Symbole. Man unterscheidet zum Beispiel zwischen: Tags (schnell dahin gesprühte Kürzel eines Sprayers), Piece (kleine Figuren, die wie die Tags, ebenfalls dazu dienen, sich möglichst schnell irgendwo zu verewigen) und Street-Art (großflächige Wandgemälde). Wenn man vorhat, ein Graffiti zu sprühen, sollte man sich vorher bewusst sein, dass dies meist illegal ist, es sei denn, der Eigentümer der besprühten Fläche hat seine ausdrückliche Erlaubnis dazugegeben. Viele Städte stellen auch Wände zur Verfügung, an denen man ganz legal sprayen darf. Auch hier bei uns im Stadtpark stehen mehrere kleine Wände zur Verfügung, die man immer wieder neu besprühen kann. An unserer Schule werden immer wieder mal Graffitis gesprayt. Schade ist es, dass diese leider meistens auf Wandgemälde gesprüht werden und damit die Arbeit von anderen (Schülern) zerstört. Obwohl es bei der oben genannten Frage immer wieder zu Konflikten kommt, ist es eigentlich Ansichtssache. Was für den einen Kunst ist, ist für den anderen alberne Schmiererei. Solange die Graffitis legal gesprüht werden, kann das jeder für sich selbst entscheiden. Ansonsten muss man mit Konflikten rechnen. „Eltern haften für ihre Kinder!“ Wer kennt diesen Satz nicht? Aber gilt er eigentlich auch bei illegalen Graffitis? „Nicht unbedingt!“, lautet die Antwort. Eure Eltern haften nur für Euch, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, müsst ihr die Verantwortung dafür selbst übernehmen, auch wenn ihr noch nicht volljährig seid bzw. im Augenblick nicht genug Geld besitzt, können die Geschädigten bei Gericht einen so genannten ,,Schuldtitel“ erwirken. Damit haben sie dann bis zu 30 Jahre lang Zeit, das Geld, für die Schadensbeseitigung geltend zu machen. Kinder können daher bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich zu Schadensersatz herangezogen zu werden.


An alle Sprayer unserer Schule: Macht es lieber vernünftig, als dass ihr später für eure Kunst zahlen müsst!

Quellen: www.helles-koepfchen.de

Nina Roth

Michael Bednarz

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