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Wusstet ihr schon, dass…?

Sie ist sehr beliebt und bekannt, die Regelung, die besagt, dass bei Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den nächsten Tag möglich sind. Nachdem sie bei uns zuerst für große Turbulenzen sorgte, gehört diese Regel heute zum Alltag, doch bei genauerer Einsicht in das Schulrecht des Schulministerium NRW sind noch einige andere interessante Dinge zu finden.

Leider wird die große Ferienfreude oft von einem Berg an Hausaufgaben getrübt, die die Schüler von den Lehrern über die Schulferien aufbekommen, doch dies ist laut dem Schulministerium unzulässig.

Ein Schulalltag der keinen Spaß macht!!!

 Sie sind nur auf freiwilliger Basis und zum Nachholbedarf zum Beispiel nach langen Krankheiten erlaubt.
Besonders wild geht es oft schon vor den Klassenarbeiten zu, wenn die Themenauswahl nicht sicher feststeht. Dass nur behandelter Schulstoff eingebracht werden darf, ist so gut wie selbstverständlich. Doch es kommt vor, dass den Schülern die Themen nicht deutlich und genau genug angekündigt werden. Allerdings obliegt diese Deutlichkeit dem Lehrer, ob er die Themen anschreibt oder nicht, darf er selber entscheiden. Eine Woche zuvor sollten diese aber feststehen.
Klassenarbeiten werden von Schülern bekanntermaßen ungern an einem Tag mit einem Test zusammen geschrieben. Zu diesem Fall gibt es aber keine ausdrückliche Regel oder Vorgabe. Allerdings werden Schulen gebeten, dies so weit wie möglich zu verhindern.
Abhängig davon, ob die Arbeit gut oder schlecht verlaufen ist, möchte man sie dementsprechend schneller oder am liebsten

gar nicht zurückbekommen. Dafür ist ein Zeitraum von bis zu drei Wochen vorgesehen.Auch zum Thema Wetter gibt es einige neugierig machende Regeln, die uns Schüler in NRW betreffen. Sobald es anfängt zu schneien oder andere widrige Wetterverhältnisse vorhanden sind, die Busse mit starker Verspätung kommen und die Autos sich nur langsam vorwärts bewegen können, sitzen die Eltern morgens gespannt vor den Radios und warten auf die Durchsage, ob die Kinder nun zur Schule gehen müssen oder nicht. Allerdings ist es hier so, dass die Erziehungsberechtigten oder die schon volljährigen Schüler die Entscheidung selber treffen können.

Allen, die noch weiter in unserem Schulrecht suchen möchten, empfehle ich die Internetseite des Schulministeriums von NRW (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schueler/index.html), auf der auch ich mich informiert habe.

Minou Greve

Michael Bednarz

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